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Beinhaltet M (ab 16 Jahre - Keine Befristung der Besitzdauer)
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
Alle Informationen und Preise auf Anfrage! | |
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