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Beinhaltet C1 / Nur mit Klasse B (ab 18 Jahre - Befristung der Besitzdauer auf fünf Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |
Grundbetrag
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400 €
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Lehrmaterial
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nach Bedarf
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Theoretische Prüfung
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70 €
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Praktische Prüfung
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190 €
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Übungsfahrt
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85 €
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Autobahnfahrt
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85 €
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Überlandfahrt
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85 €
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Nachtfahrt
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85 €
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Unterweisung am Fahrzeug
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75 €
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Keine zusätzliche oder halbe Grundgebühr bei nicht bestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung.
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Wie viele Fahrstunden brauche ich eigentlich?
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Übungsfahrten:
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Autobahnfahrten:
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alle nach Vorklasse! | |
Überlandfahrten:
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Nachtfahrten:
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